Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bereitstellung der Software „Curavio“ als Software-as-a-Service (SaaS) einschließlich Kundenportal (portal.curavio.app) und Klient*innen-App durch roba.one, Inh. Roman Bartel, Königstor 53, 34119 Kassel („Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Heilpraktikerinnen, Heilpraktiker und Therapeuten sowie Gemeinschaftspraxen („Kunde“). Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss durch eine Pflicht-Checkbox im Bestellprozess, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Curavio für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs gemäß der Tarife einsehbar unter: curavio.app/probemonat
(2) Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.
(3) Der Anbieter entwickelt Curavio fort und kann Funktionen anpassen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Funktionseinschränkungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von 4 Wochen in Textform an; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(4) Die Speicherung der Daten erfolgt in ISO-27001 Zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
§ 3 Testphase
(1) Neukunden erhalten eine kostenfreie Testphase vo 30Tagen. Die Testphase endet automatisch; ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur zustande, wenn der Kunde dieses aktiv im Portal bestellt.
(2) Nach Ende der Testphase ohne Weiterführung des Abonnement werden die Testdaten nach 365 Tagen gelöscht.
§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden im Portal und deren Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar („monatlich kündbar“). Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate; danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar. [Empfehlung: keine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate – kundenfreundlich, konsistent mit „monatlich kündbar“-Werbung und entspricht der seit 2022 für Verbraucher zwingenden Wertung (§ 309 Nr. 9 BGB), die als Leitbild auch B2B-Klauseln stabiler macht. 17-%-Jahresrabatt bleibt als Anreiz erhalten]
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder erfolgen über die Kündigungsfunktion im Portal. Empfehlung: Kündigungsfunktion im Portal implementieren (Self-Service) [senkt Supportaufwand und dokumentiert Fristen automatisch] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Bestellung angezeigten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Modell monatlich oder jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift; optional Kreditkarte über Stripe. [Empfehlung: SEPA als Primärverfahren (B2B-üblich, geringe Gebühren, keine Drittlandproblematik); identisch in Datenschutzerklärung Abschnitt 8 abbilden]
(2) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Preiserhöhungen sind höchstens einmal pro Vertragsjahr und höchstens um 10 % gegenüber dem bisherigen Preis zulässig. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt. [Empfehlung: Kappungsgrenze + Sonderkündigungsrecht statt reiner Zustimmungsfiktion – deutlich AGB-fester nach der BGH-Rechtsprechung zu Änderungsklauseln]
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Die Daten des Kunden bleiben während einer Sperrung mindestens für die Dauer der Frist nach § 9 Abs. 3 (90 Tage) erhalten. [wichtig gegenüber der alten 7-Tage-Löschklausel: auch im Streitfall dürfen Patientendaten nicht kurzfristig verloren gehen]
§ 6 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. [99,5 % ≈ max. 3,6 h Ausfall/Monat – marktüblicher Wert für Praxissoftware, ohne teure Hochverfügbarkeitsarchitektur erreichbar; nur zusagen, was die Infrastruktur hergibt] Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster (täglich 22:00–06:00 Uhr; Ankündigung geplanter Wartungen mindestens 48 Stunden vorher im Portal) sowie Zeiten, die auf höherer Gewalt oder auf vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen. [Wartungsfenster außerhalb typischer Praxiszeiten gewählt]
(2) Störungen nimmt der Anbieter entgegen per E-Mail an support@curavio.app sowie telefonisch Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen). Reaktionszeiten innerhalb der Servicezeiten: kritische Störungen (Plattform nicht nutzbar): 4 Stunden; erhebliche Störungen (wesentliche Funktion beeinträchtigt): 1 Werktag; sonstige Störungen: 3 Werktage. [Reaktions-, nicht Behebungszeiten zusagen; Klassen in Anlage 3 definieren]
(3) Unterschreitet der Anbieter die zugesagte Verfügbarkeit, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift von 5 % des monatlichen Entgelts je angefangene 0,5 Prozentpunkte Unterschreitung, insgesamt höchstens 50 % des Monatsentgelts. Wird die Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um mehr als 1,5 Prozentpunkte unterschritten, kann der Kunde außerordentlich kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
• Zugangsdaten geheim halten und vor dem Zugriff Unbefugter schützen; Benutzerkonten nicht an Dritte außerhalb der Praxis überlassen.
• Curavio nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen, insbesondere des Berufs-, Datenschutz- und Abrechnungsrechts; für die inhaltliche Richtigkeit von Dokumentation, Diagnosen und Rechnungen ist allein der Kunde verantwortlich.
• Erforderliche Einwilligungen bzw. Informationen gegenüber Klientinnen und Klienten (z. B. zur Nutzung der Klient*innen-App und zu Benachrichtigungen) sicherstellen.
• Keine rechtswidrigen Inhalte speichern; keine Handlungen, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden (z. B. Penetrationsversuche ohne Absprache).
• Nutzung im Rahmen des gebuchten Tarifs: maßgeblich sind die in Anlage 1 je Tarif ausgewiesenen Grenzen (Anzahl Therapeuten-Konten gemäß Tarif; Dokumentenspeicher 50 GB je Praxis; bei Überschreitung Angebot eines Tarifwechsels, keine automatische Sperrung) [Empfehlung: großzügige, klar bezifferte Grenzen statt unbestimmter „Fair-Use“-Klausel; 50 GB decken auch dokumentenintensive Praxen ab]
§ 8 Auftragsverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit der Kunde mit Curavio personenbezogene Daten – einschließlich Gesundheitsdaten – seiner Klientinnen und Klienten verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 2 (AVV nach Art. 28 DSGVO inkl. TOMs und Subprozessorenliste), der im Bestellprozess elektronisch mit abgeschlossen wird und Bestandteil dieses Vertrags ist. [Empfehlung: AVV-Abschluss in den Checkout integrieren (Checkbox + PDF-Download) – ohne AVV darf keine Praxis Curavio rechtskonform einsetzen; AVV auf Basis des Standardvertrags der DSK bzw. eines anwaltlichen Musters erstellen]
(2) Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden und trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Transportverschlüsselung (TLS 1.2+), Verschlüsselung gespeicherter Daten (AES-256), rollenbasiertes Berechtigungskonzept, Zugriffprotokollierung, tägliche Backups, Betrieb in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Einzelheiten in Anlage 2). [identisch zur Datenschutzerklärung Abschnitt 11 halten; nur Implementiertes zusagen]
§ 9 Datensicherung, Datenexport, Datenlöschung
(1) Der Anbieter erstellt täglich Sicherungskopien der in Curavio gespeicherten Daten und bewahrt diese 30 Tage, räumlich getrennt vom Produktivsystem, auf. [konsistent zur Werbeaussage „revisionssicher“; Backup-Konzept technisch verifizieren] Dies ersetzt keine eigene Exportroutine des Kunden für lokal benötigte Unterlagen.
(2) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktion des Portals exportieren, mindestens als CSV (Stammdaten, Termine, Abrechnungsdaten) und PDF (Rechnungen, Dokumente) sowie als Gesamt-Export (ZIP). [Exportfunktion ggf. als Entwicklungsaufgabe einplanen – sie ist die Voraussetzung für Abs. 3 und ein starkes Verkaufsargument (kein Lock-in)]
(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten des Kunden 90 Tage zum Export bereit. [Empfehlung: 90 statt bisher 7 Tage – berücksichtigt die 10-jährige Dokumentationspflicht der Praxen, die ihre Daten vollständig mitnehmen müssen; identisch in Datenschutzerklärung Abschnitt 13] Auf Wunsch unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Übertragung gegen Aufwandsvergütung von 120 € je Stunde (Selbst-Export über das Portal bleibt kostenfrei). Nach Ablauf der Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht; auf Wunsch erteilt der Anbieter eine Löschbestätigung.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Curavio für eigene Zwecke seiner Praxis im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere die Nutzung als Service für andere Praxen, ist unzulässig.
(2) Klientinnen und Klienten des Kunden dürfen die Klient*innen-App im Rahmen ihrer Funktion unentgeltlich nutzen. Für die App-Endnutzer gelten eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise, die beim ersten Start der App angezeigt werden. [Empfehlung: kurze End-User-Terms + eigene App-Datenschutzhinweise erstellen (siehe Datenschutzerklärung Abschnitt 10) – von den App-Stores gefordert]
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsregeln der §§ 535 ff. BGB mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. [marktübliche Standardklausel für SaaS im B2B; anwaltlich bestätigen lassen]
(2) Der Anbieter beseitigt Mängel, die die Tauglichkeit von Curavio zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich mindern, innerhalb angemessener Frist im Rahmen der Regelungen in § 6.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. [12-Monats-Vergütung ist die im SaaS-Markt gebräuchlichste und von Gerichten akzeptierte Bezugsgröße]
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung gemäß § 9 für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten (Funktionsumfang, Preise) sind hiervon ausgenommen und richten sich nach § 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 2. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge und das Kündigungsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. [Empfehlung: Fiktionsklausel nur für Nebenbestimmungen – so bleibt sie nach der BGH-Linie (Az. XI ZR 26/20) auch im B2B belastbar]
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.